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Essenszuschuss einfach erklärt

Essenszuschuss. Mehr für die Mittagspause.

Ein warmes Mittagessen, eine belegte Semmel aus der Bäckerei oder eine Mahlzeit im Homeoffice: Mit dem Essenszuschuss unterstützt Du Dein Team bei einer alltäglichen Ausgabe. Hier erfährst Du, warum sich das für Dein Unternehmen lohnen kann, wie die Besteuerung funktioniert und wie ein digitaler Ablauf die Verwaltung erleichtert.

18 Minuten LesezeitStand:
Essenszuschuss berechnen

Das Wichtigste in Kürze

  • 2026 kannst Du Mittag- oder Abendessen mit bis zu 7,67 € pro Arbeitstag bezuschussen.
  • Der Zuschuss kommt ohne Steuer- und Sozialabzüge beim Team an, wenn der Eigenanteil ausreicht oder Du die zulässige Pauschalsteuer übernimmst.
  • Rund 40–50 % günstiger als eine Gehaltserhöhung – wie die Beispielrechnung unten zeigt.
  • Auch an Arbeitstagen zu Hause: Dein Team kann den Essenszuschuss im Homeoffice nutzen.
  • Digitale Essensbelege sparen Papierarbeit und bündeln die Angaben für die Lohnabrechnung.

Was ist ein Essenszuschuss?

Ein Essenszuschuss ist ein Beitrag des Arbeitgebers zu einer Mahlzeit seiner Mitarbeitenden. Du kannst damit Mittag- oder Abendessen unterstützen, ohne eine eigene Kantine zu betreiben. Bei einer Belegerstattung kauft die Person ihr Essen, reicht den Nachweis ein und erhält den freigegebenen Zuschuss über den vereinbarten Lohnabrechnungsweg.

Essensmarken, Restaurantschecks und digitale Erstattungen sind unterschiedliche Wege für diesen Benefit. Entscheidend ist, dass eine geeignete Mahlzeit unterstützt wird und Nachweise sowie Lohnabrechnung zum gewählten Modell passen.

Zum Nachlesen: BMF, LStH 2026 – arbeitstägliche Mahlzeitenzuschüsse · BMF, R 8.1 Absatz 7 – Mahlzeiten und Essenmarken

Warum sich der Essenszuschuss für Dein Unternehmen lohnt

Mittagessen ist eine wiederkehrende Ausgabe. Wer dabei unterstützt, macht Wertschätzung spürbar: Dein Team kann den Benefit regelmäßig nutzen, statt auf einen jährlichen Anlass zu warten. Ein hilfreiches, leicht verständliches Angebot unterstützt die Mitarbeitendenbindung und macht Dein Angebot als Arbeitgeber attraktiver.

Diese Unterstützung erreicht Dein Team dort, wo es arbeitet: im Büro, an anderen Standorten und im Homeoffice. Auch ohne Kantine erhält es einen Essensbenefit, der in seinen Alltag passt. Wo und was Dein Team isst, entscheidet es selbst.

Zum Nachlesen: § 40 EStG – Pauschalbesteuerung mit 25 % · § 1 SvEV – Sozialversicherungsbeiträge · BMF, LStH 2026 – arbeitstägliche Mahlzeitenzuschüsse

Diese drei Beträge sind 2026 wichtig

2026 kannst Du ein Mittag- oder Abendessen mit bis zu 7,67 € bezuschussen. Der Betrag setzt sich aus 4,57 € amtlichem Sachbezugswert und 3,10 € erlaubtem Aufschlag zusammen. Der Sachbezugswert ist der Wert, mit dem die Mahlzeit für die Steuer gerechnet wird.

Der Zuschuss ist zusätzlich durch den tatsächlichen Preis der geeigneten Mahlzeit begrenzt. Ein Essen für 6 € kann höchstens mit 6 € bezuschusst werden, auch wenn das Tagesbudget 7,67 € beträgt. Für Frühstück gilt ein anderer amtlicher Wert von 2,37 €; daraus ergeben sich höchstens 5,47 € Zuschuss. Die interaktive Grafik unten zeigt Mittag- und Abendessen.

Diese Beträge gelten für 2026. Für 2027 ist voraussichtlich ein etwas höherer Essenszuschuss zu erwarten, weil die amtlichen Mahlzeitenwerte an die Preisentwicklung angepasst werden. Die endgültige Höhe ergibt sich aus den offiziell festgelegten Werten für 2027.

Zum Nachlesen: BMF – amtliche Mahlzeitenwerte ab 2026 · BMF, R 8.1 Absatz 7 – Mahlzeiten und Essenmarken · BMAS – jährliche Anpassung der Sachbezugswerte · Destatis – Verbraucherpreise für Essen und Getränke

Essenszuschuss einfach erklärt

Der Eigenanteil ist das, was Dein Team nach dem Zuschuss selbst bezahlt. Ein Beispiel: Das Essen kostet 12,24 €, Du übernimmst 7,67 €. Für die Person bleiben 4,57 €. Zahlt sie beim Mittag- oder Abendessen mindestens 4,57 € selbst, fällt kein steuerpflichtiger Mahlzeitenvorteil an.

Dein Essenszuschuss pro Mahlzeit · 2026

Verändere den Mahlzeitenpreis. Das Beispiel erstattet geeignetes Essen bis 7,67 € und zeigt, welchen Betrag die Lohnabrechnung berücksichtigen muss.

Maximaler Zuschuss7,67 €Mittag- oder Abendessen · 2026
Probiere einen Mahlzeitenpreis aus
Mahlzeitenpreis 12,24 €Arbeitgeberzuschuss 7,67 €
Steuerpflichtiger Mahlzeitenvorteil
0,00 €
Zuschuss ohne steuerpflichtigen Vorteil
7,67 €
Eigenanteil Mitarbeitende
4,57 €

Amtlicher Sachbezugswert: 4,57 €Der Eigenanteil deckt den amtlichen Wert. Es bleibt kein steuerpflichtiger Mahlzeitenvorteil.

Wie kann dieser Betrag versteuert werden?

Arbeitgeber übernimmt 25 % pauschal

Zu berücksichtigender Betrag
0,00 €
Pauschale Lohnsteuer (25 %)
0,00 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Arbeitgeberaufwand pro Mahlzeit
7,67 €

Zuschuss plus pauschale Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag. Gegebenenfalls Kirchensteuer, Giver-Nutzung und weitere Kosten kommen hinzu. Die Lohnabrechnung kann anders runden.

Individuelle Versteuerung

Zu berücksichtigender Betrag
0,00 €

Der Eigenanteil deckt den amtlichen Wert. Es bleibt kein steuerpflichtiger Mahlzeitenvorteil.

Beispiel für ein geeignetes Mittag- oder Abendessen an einem Arbeitstag in Deutschland, 2026. Alle Mahlzeiten- und Nachweisbedingungen sowie eine zusätzliche Arbeitgeberleistung werden vorausgesetzt. Keine endgültige Lohn- oder Steuerentscheidung.

Liegt der Eigenanteil unter 4,57 €, entsteht ein geldwerter Vorteil. Das ist der Betrag, den die Lohnabrechnung steuerlich berücksichtigen muss. Du kannst darauf bei erfüllten Voraussetzungen 25 % pauschale Lohnsteuer übernehmen. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer kommen hinzu. Bei korrekter Pauschalbesteuerung nach § 40 Absatz 2 fallen auf diesen Vorteil keine Sozialversicherungsbeiträge an. Eine individuelle Versteuerung ist ebenfalls möglich; dann hängt das Nettoergebnis von der persönlichen Abrechnung ab.

Die 25 % beziehen sich auf den verbleibenden steuerpflichtigen Vorteil, nicht automatisch auf den gesamten Zuschuss. Bei einem Essen für 9,67 € und 7,67 € Erstattung trägt die Person 2 € selbst. Der steuerpflichtige Vorteil beträgt 2,57 €; die pauschale Lohnsteuer darauf rund 0,64 € vor Zuschlägen.

Zum Nachlesen: BMF, R 8.1 Absatz 7 – Mahlzeiten und Essenmarken · § 40 EStG – Pauschalbesteuerung mit 25 % · § 4 SolzG – Solidaritätszuschlag · § 1 SvEV – Sozialversicherungsbeiträge

Die Voraussetzungen einfach erklärt

Der Ablauf ist einfach: Essen kaufen, Beleg einreichen und den freigegebenen Betrag über die Lohnabrechnung erhalten.

  • Arbeitstag: Der Zuschuss gilt im Büro und im Homeoffice. Urlaubs- und Krankheitstage zählen grundsätzlich nicht.
  • Essen für heute: Die gekaufte Mahlzeit ist zum direkten Verzehr oder für die Essenspause gedacht. Ein Vorratseinkauf für spätere Tage gehört nicht dazu.
  • Klarer Betrag: 2026 bis zu 7,67 € für Mittag- oder Abendessen, höchstens der Preis der passenden Mahlzeit.
  • Ein Zuschuss pro Tag: In diesem Modell wird eine Mahlzeit bezuschusst. Dieselbe Ausgabe wird nicht ein zweites Mal erstattet, etwa über Reisekosten.
  • Lesbarer Beleg: Anbieter, Datum, Essen und Betrag müssen erkennbar sein. Bei einem gemischten Einkauf zählen nur die passenden Essenspositionen. Die Nachweise bleiben für die Lohnabrechnung erhalten.

Zum Nachlesen: BMF, LStH 2026 – arbeitstägliche Mahlzeitenzuschüsse · BMF, R 8.1 Absatz 7 – Mahlzeiten und Essenmarken · § 41 EStG – Lohnkonto und Aufbewahrung

Wo Dein Team Giver Lunch nutzt

Mit Giver Lunch wählt Dein Team sein Essen selbst: im Restaurant, in der Bäckerei, beim Imbiss, Lieferdienst oder im Supermarkt. Ein festes Händlernetz gibt es dabei nicht. Entscheidend ist Essen für die Mahlzeit oder Pause an einem Arbeitstag – im Büro oder im Homeoffice.

Dein Team reicht den Beleg in der Giver App ein. Giver prüft ihn, ordnet die passenden Essenspositionen zu und berechnet den Zuschuss. Alkohol, Haushaltsartikel und Vorratskäufe zählen nicht dazu. Du erhältst die freigegebenen Beträge aufbereitet für die Lohnabrechnung.

Für Dienstreisen gelten eigene Reiseregeln, besonders in den ersten drei Monaten derselben Auswärtstätigkeit. Diese Fälle stimmst Du mit Deinem Lohnbüro ab; dieselbe Mahlzeit wird nur einmal erstattet.

Zum Nachlesen: BMF, LStH 2026 – arbeitstägliche Mahlzeitenzuschüsse · BMF, R 8.1 Absatz 7 – Mahlzeiten und Essenmarken

Mehr fürs Team. Weniger Kosten für Dich.

Mit 15 Mahlzeiten zu je 7,67 € unterstützt Du jede Person mit bis zu 115,05 € im Monat. Giver Lunch nutzt bis zu 15 Zuschüsse, weil dieses Modell bei passenden Mitarbeitenden die Abwesenheitsprüfung vereinfacht. Die Voraussetzungen erklärt der nächste Abschnitt.

Der Vergleich zeigt Deine Kosten für diese Essens-Erstattung und für 115,05 € zusätzliches Nettogehalt – pro Monat und für zwölf gleich genutzte Monate. Die Giver-Nutzung ist beim Essenszuschuss bereits eingerechnet.

Gleiche Unterstützung. Weniger Kosten.

115,05 € Essens-Erstattung oder zusätzliches Nettogehalt je Person / Monat

Giver Lunch

pro Monat
137,13 €
pro Jahr
1.645,56 €

Gehaltserhöhung

pro Monat
232,02 €
pro Jahr
2.784,24 €

Deine Ersparnis

pro Monat
94,89 €
pro Jahr
1.138,68 €

41 % weniger Kosten im Beispiel

Mit Giver-Nutzung und gegebenenfalls Pauschalsteuer + Solidaritätszuschlag.

So ist das Beispiel gerechnet

Eine Person, 15 geeignete Mahlzeiten pro Monat, zwölf gleich genutzte Monate. Gehalt: 40 % Arbeitnehmerabzüge und 21 % Arbeitgeberbeiträge. Nutzung: 4 € je Person / Monat, zzgl. USt. Gegebenenfalls Kirchensteuer und weitere vereinbarte Kosten kommen hinzu. Der Essenszuschuss erstattet Essen; Gehalt ist frei verfügbar. Die tatsächlichen Kosten hängen von der Person und der Nutzung ab.

Zum Nachlesen: § 40 EStG – Pauschalbesteuerung mit 25 % · § 4 SolzG – Solidaritätszuschlag · § 1 SvEV – Sozialversicherungsbeiträge · BMF, LStH 2026 – arbeitstägliche Mahlzeitenzuschüsse

Warum Giver Lunch mit 15 Zuschüssen arbeitet

Die 15er-Regel spart Verwaltungsaufwand: Du musst einzelne Abwesenheitstage nicht feststellen und die Zahl der Zuschüsse dafür nicht anpassen. Das gilt für Mitarbeitende, die im Jahresdurchschnitt an höchstens drei Arbeitstagen pro Monat auswärts tätig sind und insgesamt höchstens 15 Mahlzeitenzuschüsse im Monat erhalten. Diese Voraussetzungen bestätigst Du in Giver jährlich je teilnehmender Person.

15 ist die Grenze dieses vereinfachten Modells, keine allgemeine gesetzliche Höchstzahl für jeden Essenszuschuss.

Zum Nachlesen: BMF, R 8.1 Absatz 7 – Mahlzeiten und Essenmarken · BMF, LStH 2026 – arbeitstägliche Mahlzeitenzuschüsse

Giver bereitet Belege und Abrechnungsbeträge vor

Mitarbeitende reichen einen lesbaren Beleg mit Anbieter, Kaufdatum, Essen und Beträgen ein. Bei gemischten Einkäufen zählen nur geeignete Mahlzeitenpositionen.

Giver berechnet den freigegebenen Zuschuss, den Eigenanteil und den zu versteuernden Betrag und weist sie getrennt aus. Dein Lohnbüro erhält klare Angaben für die vereinbarte Lohnart und Besteuerung.

Digitale Belege ersparen das Einsammeln von Papier. Im Giver Portal gibst Du die monatlichen Benefit-Daten frei, lädst den Export herunter und leitest ihn an Dein Lohnbüro weiter. Es übernimmt die abschließende Steuerbehandlung und erstattet den Zuschuss mit der Lohnabrechnung im Folgemonat. Dafür gilt der vereinbarte Abrechnungsschluss.

Bewahre die erforderlichen Nachweise beim Lohnkonto auf. Lohnkonten bleiben grundsätzlich bis zum Ende des sechsten Kalenderjahres nach der zuletzt eingetragenen Lohnzahlung erhalten; andere Unterlagen können anderen Fristen folgen. HR benötigt für diese Aufgabe Status und Abrechnungsbeträge, keine regelmäßigen Einblicke in private Essgewohnheiten.

Zum Nachlesen: BMF, LStH 2026 – arbeitstägliche Mahlzeitenzuschüsse · § 41 EStG – Lohnkonto und Aufbewahrung

So flexibel wie Deine Teams

Vollzeit, Teilzeit, Ausbildung oder Minijob: Der Essenszuschuss passt zu unterschiedlichen Arbeitsmodellen. Du legst fest, wer teilnimmt und wie hoch Dein Zuschuss ist – nach sachlichen Kriterien und mit gleicher Behandlung. Voraussetzung sind passende Arbeitstage und Mahlzeiten.

Bei Minijobs stimmst Du die Steuer- und Beitragsbehandlung vor dem Start mit dem Lohnbüro ab. So wird der Zuschuss bei der Verdienstprüfung richtig berücksichtigt.

Du kombinierst den Essenszuschuss mit dem 50-€-Sachbezug, wenn beide ihre eigenen Voraussetzungen erfüllen. Giver hält Essens-Erstattungen, Giver-Choice-Gutscheine und persönliche Aufmerksamkeiten in der Verwaltung getrennt. Dein Team findet seine zugewiesenen Benefits in einer App.

Zum Nachlesen: § 4 TzBfG – Gleichbehandlung bei Teilzeit · § 1 SvEV – Sozialversicherungsbeiträge · BMF, R 8.1 Absatz 7 – Mahlzeiten und Essenmarken

50-Euro-Sachbezug verstehen

Den Essenszuschuss mit Giver Lunch einführen

Giver Lunch verbindet Arbeitgeberportal und Mitarbeiter-App für den Essenszuschuss. Du legst Teilnehmende und Budgets fest, Dein Team reicht seine Belege in der Giver App ein. Giver prüft die Belege und bereitet die Beträge für die Erstattung mit der Lohnabrechnung im Folgemonat vor.

In einem gemeinsamen Beratungsgespräch stimmen wir Budget, verfügbaren Leistungsumfang und Abrechnungsübergabe für Dein Unternehmen ab – und besprechen, wie Du am besten startest.

Zum Nachlesen: § 40 EStG – Pauschalbesteuerung mit 25 % · BMF, LStH 2026 – arbeitstägliche Mahlzeitenzuschüsse · § 42e EStG – Auskunft zur konkreten Lohnbehandlung

Giver Lunch kennenlernen

Häufige Fragen zum Essenszuschuss

Klare Antworten für Deine Budgetplanung, die Nutzung im Alltag und die Lohnabrechnung.

Betrag und Besteuerung

Wie hoch darf der Essenszuschuss 2026 sein?

Für ein geeignetes Mittag- oder Abendessen bis zu 7,67 € an einem Arbeitstag, höchstens der tatsächliche Mahlzeitenpreis. Für Frühstück gelten höchstens 5,47 €. Zur günstigen Behandlung gehören außerdem passende Nachweise und die Einhaltung der Mahlzeitenregeln.

Sind die vollen 7,67 € immer steuerfrei?

Nein. Der Eigenanteil ist entscheidend. Trägt die Person beim Mittag- oder Abendessen mindestens 4,57 € selbst, bleibt kein steuerpflichtiger Mahlzeitenvorteil. Darunter muss die Lohnabrechnung den verbleibenden Vorteil berücksichtigen – etwa mit zulässiger 25-%-Pauschalsteuer des Arbeitgebers oder individueller Besteuerung.

Müssen Mitarbeitende extra etwas einzahlen?

Bei der Belegerstattung ist der Eigenanteil normalerweise Mahlzeitenpreis minus Erstattung. Dafür muss die Person nicht zusätzlich an Giver zahlen. Ein Essen für 12,24 € mit 7,67 € Erstattung lässt 4,57 € eigene Ausgabe übrig.

Kann der komplette Mahlzeitenpreis erstattet werden?

Innerhalb der Tagesgrenze ja, wenn das Essen geeignet ist. Ein Essen für 6 € kann mit 6 € erstattet werden. Dann bleibt kein Eigenanteil und es entsteht ein steuerpflichtiger Mahlzeitenvorteil von 4,57 €. Bei einem Essen unter 4,57 € ist der steuerpflichtige Vorteil auf die Erstattung begrenzt.

Wer bezahlt die 25 % Pauschalsteuer?

Der Arbeitgeber übernimmt die pauschale Lohnsteuer. Sie bezieht sich auf den steuerpflichtigen Mahlzeitenvorteil, nicht zwingend auf den ganzen Zuschuss. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer kommen hinzu. Bei korrekter Pauschalbesteuerung nach § 40 Absatz 2 gehört dieser Vorteil nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt.

Was passiert bei individueller Versteuerung?

Ein positiver steuerpflichtiger Vorteil geht in die persönliche Lohnabrechnung und die entsprechende Beitragsbehandlung ein. Abzüge hängen unter anderem von Einkommen, Steuermerkmalen und Versicherungsstatus ab. Die Grafik zeigt den zu berücksichtigenden Betrag, keine garantierte Netto-Erstattung.

Nutzung im Alltag

Funktioniert der Essenszuschuss im Homeoffice?

Ja. Dein Team nutzt den Essenszuschuss im Homeoffice genauso wie im Büro: Essen für die Mahlzeit oder Pause an einem Arbeitstag kaufen und den Beleg in der Giver App einreichen.

Sind Supermarkt und Lieferdienst möglich?

Ja. Dein Team kauft Essen für seine Mahlzeit oder Pause im Supermarkt oder bestellt beim Lieferdienst und reicht den Beleg ein. Giver trennt passende Essenspositionen von anderen Einkäufen; Vorratskäufe zählen nicht dazu.

Gibt es den Zuschuss auch bei Urlaub oder Krankheit?

Der Zuschuss unterstützt Mahlzeiten an Arbeitstagen. Urlaubs- und Krankheitstage zählen grundsätzlich nicht. Erfüllt die Person die oben erklärte 15er-Regel, entfällt die einzelne Korrektur für Abwesenheitstage. Mahlzeitenbelege bleiben erforderlich.

Was gilt bei Dienstreisen und im Außendienst?

Der Essenszuschuss unterstützt auch reguläre Arbeitsmahlzeiten im Außendienst. In den ersten drei Monaten derselben Auswärtstätigkeit gelten stattdessen die Reisekostenregeln. Dein Lohnbüro bestätigt den passenden Abrechnungsweg; jede Mahlzeit wird einmal erstattet.

Können Frühstück und Abendessen am selben Tag bezuschusst werden?

Giver Lunch bezuschusst ein Mittag- oder Abendessen pro Arbeitstag. Dein Team wählt, welche Mahlzeit es einreicht. Für die 15er-Regel zählen alle Mahlzeitenzuschüsse zusammen, auch Frühstück; zusätzliche Schichten erhöhen die Tagesgrenze bei Giver Lunch nicht.

Können ungenutzte Beträge angespart werden?

Ein täglicher Essenszuschuss ist kein frei übertragbares Monatsguthaben. Ein nicht genutzter Zuschuss erlaubt nicht, an einem anderen Tag einen zusätzlichen zu beanspruchen oder ihn in einen Einkaufsgutschein umzuwandeln.

Arbeitgeberbudget und Berechtigung

Warum sparst Du mit dem Essenszuschuss?

Auf zusätzliches Gehalt fallen Steuern und Sozialabgaben an. Ein passender Essenszuschuss wird steuerlich günstiger behandelt: Bei ausreichendem Eigenanteil bleibt kein steuerpflichtiger Mahlzeitenvorteil; bei zulässiger Arbeitgeber-Pauschalsteuer entfallen die Sozialabgaben darauf. Unsere Beispielrechnung zeigt rund 40–50 % weniger Arbeitgeberkosten, inklusive Giver-Nutzung. Die genaue Ersparnis hängt von der persönlichen Abrechnung und Nutzung ab.

Sind 115,05 € eine feste Monatspauschale?

Nein. 115,05 € sind 15 mal der 2026 geltende Höchstzuschuss von 7,67 €. Die tatsächliche Erstattung richtet sich nach geeigneten Mahlzeiten und Deiner Unternehmensvereinbarung. 15 ist außerdem keine allgemeine gesetzliche Höchstzahl für jedes Mahlzeitenmodell.

Können Teilzeitkräfte, Azubis und Minijobber teilnehmen?

Ja. Der Essenszuschuss passt auch zu Teilzeit, Ausbildung und Minijobs. Du legst Teilnahme und Budget nach sachlichen Kriterien und mit gleicher Behandlung fest; passende Mahlzeiten an Arbeitstagen werden bezuschusst. Bei Minijobs stimmst Du die Steuer- und Beitragsbehandlung vor dem Start mit Deinem Lohnbüro ab.

Lassen sich Essenszuschuss und 50-€-Sachbezug kombinieren?

Ja. Dein Team nutzt Giver Lunch neben dem 50-€-Sachbezug über Giver Choice. Jeder Benefit erfüllt seine eigenen Regeln und wird getrennt dokumentiert. Korrekt nach den Mahlzeitenregeln bewertetes Essen lässt die 50-€-Freigrenze für passende Gutscheine frei; ungenutzte Essenszuschüsse bleiben getrennt.

Belege, Abrechnung und Giver Lunch

Welche Angaben braucht der Beleg?

Anbieter, Datum, gekaufte Mahlzeit beziehungsweise Essenspositionen und Beträge sollten so erkennbar sein, dass der geeignete Kauf geprüft werden kann. Gemischte Belege brauchen die passenden Positionsangaben. Lesbarkeit und Zuordnung zu Person und Tag sind entscheidend.

Wann erhalten Mitarbeitende die Erstattung?

Der vereinbarte Giver-Lunch-Weg läuft über die Lohnabrechnung im Folgemonat. Belegfreigabe und Abrechnungsschluss beeinflussen den Termin. Ein freigegebener App-Betrag bedeutet für sich noch nicht, dass das Geld schon ausgezahlt wurde.

Was kostet Giver Lunch?

Giver Lunch kostet 4 € je Mitarbeiter und Monat zuzüglich Umsatzsteuer – ohne Einrichtungsgebühr. Deine Essenszuschüsse, gegebenenfalls Lohnsteuern und weitere vereinbarte Kosten kommen hinzu. Den genauen Umfang und Dein Angebot stimmen wir vor dem Start gemeinsam ab.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Erläuterungen beziehen sich auf Deutschland und den angegebenen Stand. Hier kannst Du die gesetzlichen Grundlagen, amtlichen Hinweise und Informationen zur praktischen Abrechnung nachlesen.

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Mach die Mittagspause zum Benefit für Dein Team.

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