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Sachbezug einfach erklärt

50 € Sachbezug. Jeden Monat mehr für Dein Team.

Ein Beitrag zum Wocheneinkauf, zur Tankfüllung oder zu einer kleinen Auszeit: Bis zu 50 € Sachbezug im Monat können Deinem Team neben dem Gehalt einen spürbaren Mehrwert geben. Hier erfährst Du verständlich, wie das funktioniert, worauf Du bei der Einführung achtest und wie der Benefit im Alltag gut ankommt.

30 Minuten LesezeitStand:
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 50 € pro Person und Monat steuer- und sozialabgabenfrei: mit geeigneten Gutscheinen und erfüllten Voraussetzungen.
  • Du gibst die Gutscheine zusätzlich zum Gehalt. Dein Team nutzt sie für Waren oder Dienstleistungen.
  • Halte den gesamten Sachbezugswert pro Person und Kalendermonat bei höchstens 50 €. Schon bei 50,01 € entfällt die Begünstigung für den gesamten Betrag.

Was ist der 50-Euro-Sachbezug?

Mit dem 50-Euro-Sachbezug gibst Du Deinem Team jeden Monat ein Extra zum Gehalt, zum Beispiel einen Gutschein für den Wocheneinkauf. Ein Sachbezug kann auch eine Ware oder Dienstleistung sein.

Geeignete Gutscheine bis zu 50 € pro Person und Monat sind steuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: zusätzlich zum Gehalt, zulässige Nutzung und korrekte Lohnabrechnung.

Du entscheidest, welcher Monatsbetrag zu Deinem Unternehmen passt. Auch regelmäßige 25 oder 40 € geben Deinem Team mehr für den Alltag. Den Betrag und die Bedingungen vereinbarst Du mit Deinem Team.

Zum Nachlesen: § 8 EStG – Wert, Freigrenze und Zusätzlichkeit · §§ 1 und 3 SvEV – Sozialversicherung

Warum sich der Sachbezug für Dein Team und Dein Unternehmen lohnt

Mitarbeitende erleben den Benefit dort, wo er etwas bringt: an der Kasse, bei einer Freizeitaktivität oder beim Kauf alltäglicher Dinge.

Für Arbeitgeber ist der monatliche Betrag gut planbar. Ein überschaubares, regelmäßig wiederkehrendes Extra kann Wertschätzung das ganze Jahr sichtbar machen, die Mitarbeiterbindung unterstützen und ein Stellenangebot bereichern. Besonders gut funktioniert es, wenn die Auswahl zum Team passt und die Regeln einfach sind. Ein Gutschein ergänzt faire Bezahlung und ein gutes Arbeitsumfeld.

Von 50 € mehr Bruttogehalt bleibt nach Steuern und Sozialabgaben oft nur ein Teil übrig. Ein geeigneter 50-€-Gutschein kommt dagegen bei erfüllten Voraussetzungen mit seinem vollen Wert beim Team an. Auf diesen begünstigten Gutschein fallen für Dich als Arbeitgeber auch keine zusätzlichen Sozialabgaben an. Für ein monatliches Extra kann der Sachbezug deshalb die bessere Wahl sein als eine gleich hohe Bruttogehaltserhöhung.

Zum Nachlesen: § 8 EStG – Wert, Freigrenze und Zusätzlichkeit · §§ 1 und 3 SvEV – Sozialversicherung

Die Voraussetzungen einfach erklärt

Damit der 50-Euro-Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei bleibt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese gelten unabhängig davon, ob die Leistung über Gutscheine, Geldkarten oder Sachbezugskarten erfolgt.

  • Der Sachbezug darf den Wert von 50 Euro pro Monat und Arbeitnehmer nicht überschreiten.
  • Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
  • Eine Barauszahlung des Betrags ist nicht zulässig.
  • Gutscheine und Geldkarten dürfen nur für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden und nicht wie frei verfügbares Bargeld funktionieren.

Zum Nachlesen: § 8 EStG – Wert, Freigrenze und Zusätzlichkeit · BMF, LStH 2026 – Geldleistung, Gutscheine und Zufluss (Schreiben vom 15. März 2022) · § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG – zulässige Einsatzbereiche · §§ 1 und 3 SvEV – Sozialversicherung

Zusätzlich zum Gehalt: Was ist erlaubt?

Der Gutschein ist ein Extra zum vereinbarten Gehalt. Dein Team erhält sein Gehalt weiterhin in voller Höhe – einschließlich bereits zugesagter Gehaltserhöhungen. Du darfst den Gutscheinwert also weder vom Gehalt abziehen noch eine bereits zugesagte Gehaltserhöhung damit ersetzen. Fällt der Benefit später weg, darf das Gehalt nicht automatisch um diesen Betrag steigen.

Bei der Planung künftiger Vergütung kannst Du einen tatsächlich zusätzlichen Gutschein berücksichtigen, solange kein bestehender Gehaltsanspruch dafür eingetauscht wird. Die Formulierung „statt Gehaltserhöhung“ braucht deshalb Sorgfalt: Ein neues Extra kann Teil einer künftigen Vergütungsentscheidung sein. Eine bereits zugesagte Erhöhung lässt sich aber nicht einfach in einen begünstigten Gutschein umwandeln.

Zum Nachlesen: § 8 EStG – Wert, Freigrenze und Zusätzlichkeit

Beispiele für den Alltag und geeignete Gutscheine

Der Wocheneinkauf, ein Besuch in der Drogerie oder eine kleine Auszeit: Ein Gutschein unterstützt Dein Team bei Dingen, die Freude machen oder ohnehin auf der Einkaufsliste stehen. Alltag, Drogerie, Wohnen, Mode, Sport und Freizeit geben Dir eine gute Orientierung für die Auswahl.

Giver Choice sieht für den monatlichen Sachbezug ausschließlich geeignete Gutscheine vor. Die passende Auswahl für Dein Unternehmen vereinbaren wir vor dem Start. So kannst Du Dich darauf konzentrieren, was Deinem Team gefällt und welchen Monatsbetrag Du anbieten möchtest.

Jeder Gutschein hat einen klaren Einsatzbereich: einen bestimmten Händler oder ein festgelegtes Angebot an Waren und Dienstleistungen. Wo er eingelöst werden kann und wie lange er gilt, steht in seinen Bedingungen. Dein Team wählt aus der vereinbarten Auswahl, was zum eigenen Alltag passt.

Zum Nachlesen: BMF, LStH 2026 – Geldleistung, Gutscheine und Zufluss (Schreiben vom 15. März 2022) · § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG – zulässige Einsatzbereiche

Die monatliche Freigrenze: Warum 50,01 € einen Unterschied machen

Eine Freigrenze funktioniert anders als ein Freibetrag. Bei einem Freibetrag wäre normalerweise nur der darüberliegende Teil betroffen. Bei der 50-€-Freigrenze entfällt diese Begünstigung dagegen für den gesamten einzubeziehenden Monatswert, sobald die Grenze überschritten ist. Die steuerliche Folge beschränkt sich also nicht auf den zusätzlichen Cent oder Euro.

Entscheidend sind die Person und der Kalendermonat, nicht die Anzahl der Gutscheine. Zwei geeignete Gutscheine über 20 und 30 € können innerhalb der Grenze bleiben. Ein Tankgutschein über 30 € und ein Einkaufsgutschein über 25 € ergeben dagegen einen einzubeziehenden Wert von 55 €. Leistungen mit einer anderen Begünstigung oder besonderen Bewertung werden nicht automatisch mitgezählt.

Wird die Grenze überschritten und greift keine andere Behandlung, muss der volle Wert als steuerpflichtiger Arbeitslohn berücksichtigt und die Beitragspflicht geprüft werden. Lohnsteuer trägt grundsätzlich die beschäftigte Person; Sozialversicherungsbeiträge folgen den jeweiligen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen. Der Arbeitgeber übernimmt Abzug und Abführung. Eine mögliche Pauschalierung oder Steuerübernahme braucht eine eigene Prüfung.

Zum Nachlesen: § 8 EStG – Wert, Freigrenze und Zusätzlichkeit · §§ 1 und 3 SvEV – Sozialversicherung

Monatliche Gewährung, spätere Einlösung und ungenutzte Beträge

50 € im Monat ergeben bei zwölf Gewährungen 600 € Gutscheinwert im Jahr. So planst Du ein regelmäßiges Extra für Dein Team. Die 50-€-Grenze gilt für jeden Kalendermonat einzeln; ausgelassene Monate lassen sich nicht nachholen.

Dein Team kann erhaltene Gutscheine auch später einlösen – innerhalb ihrer Gültigkeit. Die Händlerbedingungen zeigen, ob sich mehrere Gutscheine für einen Einkauf kombinieren lassen.

Du planst den Monatsbetrag im Giver Portal, Dein Team wählt einen passenden Gutschein in der Giver App. Für die 50-€-Grenze zählt der Monat, in dem der Gutschein zur Nutzung zur Verfügung steht. Wann Dein Team damit einkauft, ändert daran nichts.

Zum Nachlesen: § 8 EStG – Wert, Freigrenze und Zusätzlichkeit · BMF, LStH 2026 – Geldleistung, Gutscheine und Zufluss (Schreiben vom 15. März 2022)

600 € im Jahr: Budget planen und mit einer Gehaltserhöhung vergleichen

Bei 50 € über zwölf Monate erhält eine Person 600 € Gutscheinwert im Jahr. Für 50 berechtigte Mitarbeitende beträgt das Gutscheinbudget 2.500 € im Monat beziehungsweise 30.000 € im Jahr.

So wirkt der Sachbezug für Dein Team.

Wähle Teamgröße und Monatsbetrag. Vergleiche Deinen Aufwand für Gutscheinwert mit dem Aufwand für denselben Betrag als zusätzlichen Nettolohn.

Dein Arbeitgeberaufwand
Vergleich pro
Giver Choice30.000 €

30.000 € Einkaufswert für Dein Team

Zusätzlich Giver-Nutzung: 1.200 €

Gehaltserhöhung72.600 €

30.000 € Nettolohn für Dein Team

Bruttogehalt: 60.000 € · Arbeitgeberbeiträge: 12.600 €

41.400 €weniger Arbeitgeberaufwand im Beispiel
600 €Wert pro Person / Jahr

Beispiel: 50 % Arbeitnehmerabzüge und 21 % Arbeitgeberbeiträge. Die Giver-Nutzung wird separat angezeigt und beim Kostenvorteil berücksichtigt, zzgl. USt. Weitere vereinbarte Kosten sind nicht enthalten. Gutscheinwert ist Einkaufswert, kein Bargeld. Es wird mit begünstigten Gewährungen in jedem gewählten Monat gerechnet.

So ist das Beispiel gerechnet

Für 50 € Nettolohn braucht es bei 50 % Abzügen im Beispiel 100 € Bruttogehalt. Mit 21 % Arbeitgeberbeiträgen ergibt das 121 € Aufwand. Der begünstigte 50-€-Gutschein behält seinen Einkaufswert; hinzu kommt die monatliche Giver-Gebühr. Das tatsächliche Gehaltsergebnis hängt von der Person ab. Diese Grafik veranschaulicht den Vergleich und ist keine persönliche Steuerberechnung.

Giver Choice: 2,00 € je Mitarbeiter / Monat, zzgl. USt. Keine Einrichtungsgebühr. Gutscheinbeträge kommen zusätzlich hinzu.

Ein begünstigter Gutschein behält für Mitarbeitende seinen Einkaufswert. Bei einer Gehaltserhöhung verringern Steuern und Sozialabgaben den Betrag, der ankommt; Arbeitgeberbeiträge erhöhen zusätzlich Deinen Aufwand. Deshalb kann ein monatlicher Gutschein besonders effizient Mehrwert schaffen.

Zum Nachlesen: BMF, LStH 2026 – Geldleistung, Gutscheine und Zufluss (Schreiben vom 15. März 2022)

Weitere Benefits zusätzlich zum 50-€-Sachbezug

Die 50 € sind nicht das Ende Deines Benefit-Pakets: Du kannst Aufmerksamkeiten, einen Essenszuschuss zusätzlich anbieten. Sind die Leistungen nach ihren jeweiligen Regeln eingerichtet, bleiben die 50 € für den monatlichen Gutschein vollständig erhalten.

  • Bis zu 60 € Aufmerksamkeit zum persönlichen Anlass: Zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zu einem anderen passenden persönlichen Ereignis kannst Du einen geeigneten Gutschein oder ein Sachgeschenk zusätzlich zu den 50 € geben – auch im selben Monat. Die 60 € gelten für den Anlass, nicht als monatliches Extra.
  • Essenszuschuss für den Arbeitstag: Unterstütze Dein Team beim Essen zusätzlich zum monatlichen Gutschein. Der Zuschuss wird nach den eigenen Mahlzeiten- und Abrechnungsregeln behandelt und verbraucht das 50-€-Gutscheinbudget nicht.

Zum Nachlesen: BMF, LStH 2026, R 19.6 – Aufmerksamkeiten · BMF, LStH 2026 – arbeitstägliche Mahlzeitenzuschüsse

Lohnabrechnung, DATEV und der Gehaltszettel

Steuerfrei bedeutet nicht undokumentiert. Der Sachbezug muss in den Lohnunterlagen nachvollziehbar sein, mit Wert, Zuflussdatum und passender steuerlicher sowie sozialversicherungsrechtlicher Einordnung. In der Buchhaltung des Arbeitgebers ist er grundsätzlich ein personalbezogener Aufwand.

In der Lohnabrechnung wird der Gutschein mit einer passenden Lohnart erfasst. Das ist eine Kennzeichnung, die dem Programm sagt, wie es den Benefit behandeln soll. In DATEV Lohn und Gehalt ist dafür die Lohnart 2480 für steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge vorgesehen. Dein Lohnbüro wählt die passende Lohnart für Dein Programm und richtet die monatliche Abrechnung ein.

Der Gutschein kann auf dem Gehaltszettel als eigene Zeile erscheinen. Bleibt er nach der Sachbezugsregel steuer- und sozialabgabenfrei, fallen auf seinen Wert keine entsprechenden Abzüge an. Manche Abrechnungen zeigen zusätzlich eine Gegenbuchung: Sie sorgt dafür, dass der Gutscheinwert nicht noch einmal als Geld ausgezahlt wird, weil Dein Team den Gutschein bereits erhalten hat. Der Benefit bleibt ein Extra zum Gehalt.

Zum Nachlesen: § 41 EStG – Lohnkonto und Aufbewahrung · DATEV – steuerfreie Mitarbeiterbenefits und Nachweise · DATEV-Mitarbeiterhinweis – Lohnart 2480 in Lohn und Gehalt

Nachweise, Aufbewahrung und Umsatzsteuer

Giver hilft Dir, die monatlichen Benefit-Daten für die Lohnabrechnung vorzubereiten. Du prüfst und gibst sie frei, lädst den Export herunter und leitest ihn an Dein Lohnbüro weiter.

Für Deine Nachweise hältst Du fest, wer welchen Gutschein wann und mit welchem Wert erhalten hat. Bewahre außerdem die Rechnung, die Benefit-Vereinbarung und eine Übersicht weiterer relevanter Monatsleistungen auf. Private Einkaufsdetails braucht Dein Unternehmen dafür nicht.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der Unterlage ab. Deine Buchhaltung berücksichtigt die passenden gesetzlichen Fristen für Rechnungen und Lohnunterlagen. Zugriff erhalten nur die Personen, die diese Nachweise benötigen.

Die Umsatzsteuer wird getrennt von der Sachbezugsregel behandelt. Nicht jede Gutscheinrechnung enthält Umsatzsteuer. Deine Buchhaltung berücksichtigt die Gutscheinart und die Rechnung bei der Buchung.

Zum Nachlesen: § 41 EStG – Lohnkonto und Aufbewahrung · § 147 AO – Aufbewahrung nach Unterlagenart · § 257 HGB – handelsrechtliche Aufbewahrung · § 3 UStG – Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine

Minijob, Teilzeit, Ausbildung und der Anspruch auf den Benefit

Die steuerliche Freigrenze wird nicht im Verhältnis zu den Wochenstunden gekürzt. Teilzeitkräfte, Minijobber und Auszubildende können grundsätzlich geeignete Sachbezüge bis 50 € im Kalendermonat erhalten.

Auch beim Minijob sind die 50 € als Extra möglich. Beispiel: Eine Person verdient 2026 monatlich 603 € und erhält zusätzlich einen geeigneten 50-€-Gutschein. Bleibt dieser steuer- und sozialabgabenfrei, zählt er nicht zur Minijob-Verdienstgrenze.

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf den 50-€-Sachbezug gibt es nicht. Ansprüche können sich aber aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Gleichbehandlung oder wiederholter Gewährung ergeben. Unterschiedliche Budgets oder berechtigte Gruppen brauchen eine nachvollziehbare Grundlage.

Zum Nachlesen: § 8 EStG – Wert, Freigrenze und Zusätzlichkeit · Minijob-Zentrale – Verdienstgrenze und zusätzliche Einnahmen · § 4 TzBfG – Gleichbehandlung bei Teilzeit

Den Sachbezug einführen und Giver Choice kennenlernen

Giver Choice ist die Gutschein-Produktlinie von Giver für monatlichen Sachbezug und anlassbezogene Aufmerksamkeiten. Sie folgt der gewählten Gutscheinlösung über cadooz. Der Ansatz ist für beide Seiten einfach: Arbeitgeber verwalten berechtigte Mitarbeitende und Beträge im Giver Portal, Mitarbeitende finden ihre verfügbaren Leistungen in der Giver App.

In einem gemeinsamen Beratungsgespräch besprechen wir, wie du am besten mit Giver Choice starten kannst.

Zum Nachlesen: § 42e EStG – Anrufungsauskunft für die Lohnbehandlung

Giver Choice kennenlernen

Häufige Fragen zum 50-Euro-Sachbezug

Von der ersten Idee bis zum Gehaltszettel: Hier findest Du ausführliche Antworten auf die Fragen, die im Alltag häufig auftauchen.

Den Sachbezug verstehen

Was ist der 50-Euro-Sachbezug?

Mit dem 50-Euro-Sachbezug kannst Du Deinem Team jeden Monat bis zu 50 € zusätzlich zum Gehalt geben, zum Beispiel als Gutschein. Sind die Voraussetzungen erfüllt, fallen darauf keine Lohnsteuer oder Sozialabgaben an.

Warum ist Sachbezug besser als Lohnerhöhung?

Von einer Lohnerhöhung gehen Steuern und Sozialabgaben ab. Bei einem begünstigten steuerfreien 50-€-Gutschein kommen die vollen 50 € Einkaufswert bei Deinem Team an. So kannst Du mit demselben Budget mehr nutzbaren Wert schaffen.

Muss der Arbeitgeber genau 50 € gewähren?

Nein. Ein Arbeitgeber kann einen kleineren zusätzlichen Betrag vereinbaren, beispielsweise 25 oder 40 €. Die 50-€-Regel bestimmt den maximalen einzubeziehenden Monatswert für diese Begünstigung. Was Mitarbeitende tatsächlich erhalten, ergibt sich aus der Benefit-Vereinbarung und arbeitsrechtlichen Anforderungen. Auch ein kleineres regelmäßiges Extra kann im Alltag gut helfen.

Fällt jeder Sachbezug unter diese Freigrenze?

Nein. Die 50-€-Grenze gilt zum Beispiel für geeignete Einkaufsgutscheine. Für andere Benefits, etwa Firmenwagen, Mahlzeiten oder Mitarbeiterrabatte, gelten eigene Regeln.

Voraussetzungen und Monatsgrenze

Was bedeutet „zusätzlich zum Gehalt“?

Der Gutschein darf nicht auf geschuldeten Lohn angerechnet werden, eine Gehaltskürzung ausgleichen oder eine bereits vereinbarte künftige Erhöhung ersetzen. Bei Wegfall darf das Gehalt nicht automatisch steigen. Trenne die Leistung von bestehenden Gehaltsansprüchen und dokumentiere die Vereinbarung. Ein zusätzlicher Benefit kann vertraglich vereinbart sein, ohne dadurch automatisch seine Zusätzlichkeit zu verlieren.

Darf der Arbeitgeber den Sachbezug statt einer Gehaltserhöhung anbieten?

Bei der Vergütungsplanung kann ein Arbeitgeber einen tatsächlich zusätzlichen Gutschein berücksichtigen, solange kein bestehender Gehaltsanspruch eingetauscht wird. Eine bereits vereinbarte Erhöhung darf nicht einfach durch den Gutschein ersetzt werden. Auch eine Kürzung des bisherigen Gehalts zur Finanzierung ist unzulässig für diesen begünstigten Weg.

Kann der Sachbezug bar ausgezahlt oder überwiesen werden?

Nicht über diesen 50-€-Gutscheinweg. Bargeld und Überweisungen sind Geldleistungen, auch wenn die Person damit Lebensmittel kaufen oder tanken soll. Die nachträgliche Erstattung eines privaten Einkaufs gegen Beleg ist ebenfalls grundsätzlich eine Geldleistung. Andere Erstattungsregeln können für andere Benefits gelten, machen daraus aber keinen Sachbezug nach dieser Freigrenze.

Sind mehrere Gutscheine im selben Monat möglich?

Ja. Entscheidend ist nicht die Zahl der Gutscheine, sondern der einzubeziehende Gesamtwert. Beispielsweise können 20 € und 30 € zusammen innerhalb der 50 € bleiben, wenn beide Gutscheine geeignet sind und die weiteren Voraussetzungen erfüllt werden.

Was passiert bei 50,01 €?

Die 50-€-Freigrenze ist überschritten. Damit entfällt diese Begünstigung für den gesamten einzubeziehenden Monatswert, nicht nur für den zusätzlichen Cent. Greift keine andere Behandlung, ist der volle Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn und die Sozialversicherung muss entsprechend berücksichtigt werden.

Gilt die Grenze jährlich oder monatlich?

Monatlich, je Kalendermonat und Person. Ein Jahresdurchschnitt gleicht eine Überschreitung nicht aus. 40 € in einem Monat und 60 € im nächsten retten diese Begünstigung für den 60-€-Monat nicht, obwohl der Durchschnitt 50 € beträgt. Ein regelmäßiger Monatsablauf erleichtert es, Zeitpunkt und Betrag korrekt zu halten.

Gutscheine und Nutzung im Alltag

Welche Gutscheine können geeignet sein?

Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen können geeignet sein, wenn ihr Einsatz auf den gesetzlich vorgesehenen Bereich begrenzt ist, etwa einen bestimmten Händler oder ein zulässiges Sortiment. Einkaufs-, Drogerie- und Tankgutscheine sind praktische Beispiele. Giver Choice sieht dafür eine passende Gutscheinauswahl vor, die wir vor dem Start für Dein Unternehmen vereinbaren. Im Mittelpunkt steht eine klare Auswahl, die Dein Team im Alltag nutzen kann.

Sind Gutscheine für Online-Shops automatisch zulässig?

Online-Gutscheine können geeignet sein, wenn sie auf den zulässigen Händler oder Einsatzbereich begrenzt sind. Es gelten dieselben Regeln wie bei der Einlösung im Geschäft. Bei Giver Choice bestimmt die vereinbarte Gutscheinauswahl die Einkaufsmöglichkeiten. In den Gutscheinbedingungen steht, ob Dein Team online, vor Ort oder auf beiden Wegen einkaufen kann.

Muss der Gutschein im Monat der Gewährung eingelöst werden?

Nein. Einen beim Händler einlösbaren Gutschein kannst Du auch später nutzen, solange er gültig ist. Für die monatliche 50-€-Grenze zählt, wann Du den nutzbaren Gutschein erhalten hast, und nicht der Tag Deines Einkaufs.

Können ungenutzte Monatsbeträge übertragen werden?

Nein. Wurde im Januar kein Sachbezug gewährt, können die 50 € nicht im Februar nachgeholt werden: Für Februar bleibt die Grenze bei 50 €. Einen bereits erhaltenen Gutschein kannst Du dagegen später einlösen, solange er gültig ist.

Kosten und weitere Benefits

Was kostet der Sachbezug den Arbeitgeber?

Die Grundlage ist der Gutscheinwert: 50 € im Monat ergeben bei zwölf Gewährungen 600 € im Jahr pro Person. Zusätzlich kostet Giver Choice 2 € pro Mitarbeiter und Monat, zzgl. USt. Ein begünstigter Gutschein bleibt bei erfüllten Voraussetzungen frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Lassen sich Essenszuschuss und 50-€-Sachbezug kombinieren?

Ja. Du kannst den Essenszuschuss zusätzlich zum monatlichen 50-€-Sachbezug anbieten. Er wird separat nach den Mahlzeitenregeln abgerechnet und verbraucht die 50 € nicht. Für 2026 sind bis zu 7,67 € pro geeigneter Mahlzeit möglich, höchstens der tatsächliche Mahlzeitenpreis.

Sind zusätzlich 60 € zum Geburtstag möglich?

Ja. Zum Geburtstag kannst Du zusätzlich zum monatlichen Sachbezug einen geeigneten Gutschein oder ein Sachgeschenk bis 60 € schenken. Das wird als persönliche Aufmerksamkeit getrennt behandelt. Die 60 € gelten pro persönlichem Anlass, nicht jeden Monat. Halte Anlass und Wert fest.

Abrechnung und Nachweise

Was bedeutet die DATEV-Lohnart 2480?

In DATEV Lohn und Gehalt wird die Lohnart 2480 für steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge verwendet. Sie ist eine Einordnung im Programm, keine rechtliche Freigabe der Leistung. Andere DATEV-Produkte und individuelle Einrichtungen können andere Nummern oder Zuordnungen verwenden. Lass die Lohnart und monatliche Grenzprüfung vom Lohnbüro bestätigen, statt die Nummer ungeprüft zu übernehmen.

Warum steht beim Sachbezug ein Abzug vom Netto?

Das ist meist eine Gegenbuchung: Sie verhindert, dass der bereits erhaltene Gutschein zusätzlich als Geld ausgezahlt wird. Beim steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezug entstehen daraus keine entsprechenden Abzüge.

Wie sieht der Sachbezug auf dem Gehaltszettel aus?

Der Gutschein erscheint meist als eigene Zeile mit seinem Wert. Manche Programme zeigen zusätzlich eine Gegenbuchung, weil der Gutschein bereits ausgegeben wurde. Beim steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezug entstehen keine Lohnsteuer- oder Sozialabzüge; der Gutschein wird auch nicht noch einmal als Geld ausgezahlt.

Erscheint der Sachbezug in der Lohnsteuerbescheinigung?

Ein nach der 50-€-Regel begünstigter Sachbezug wird dort nicht als steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn einbezogen. Er muss trotzdem in den passenden Arbeitgeberunterlagen dokumentiert werden und kann auf dem Gehaltszettel erscheinen. Wird er beispielsweise durch eine Grenzüberschreitung steuerpflichtig, fließt er grundsätzlich in die entsprechenden Bruttolohnwerte ein. Die jährliche Bescheinigung ist nicht mit der ausführlichen Monatsabrechnung gleichzusetzen.

Welche Nachweise sollten Arbeitgeber aufbewahren?

Giver hilft Dir dabei, die monatlichen Benefit-Daten übersichtlich für die Lohnabrechnung vorzubereiten. Nach Deiner Freigabe lädst Du den Export herunter und gibst ihn an Dein Lohnbüro weiter. Bewahre außerdem die Rechnungen, den Nachweis über den erhaltenen Gutschein mit Datum und Wert sowie die Benefit-Vereinbarung auf.

Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?

Die Frist hängt von der Unterlage ab. Buchungsbelege werden grundsätzlich acht Jahre aufbewahrt, Lohnkonten bis zum Ende des sechsten Kalenderjahres nach der letzten eingetragenen Lohnzahlung. Deine Buchhaltung berücksichtigt die passende Frist und mögliche Verlängerungen, etwa bei offenen Steuerfragen.

Beschäftigungsformen und Einführung

Haben Mitarbeitende Anspruch auf den 50-Euro-Sachbezug?

Allein aus der steuerlichen Freigrenze entsteht kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch. Ein Anspruch kann sich aus Vertrag, Tarif- oder Betriebsvereinbarung, Gleichbehandlung oder wiederholter Gewährung ergeben. Die Bezeichnung „freiwillig“ klärt nicht jede arbeitsrechtliche Frage. Vereinbare Betrag und Bedingungen eindeutig.

Können Minijobber die vollen 50 € erhalten?

Ja. Auch Minijobber können jeden Monat die vollen 50 € als zusätzlichen Sachbezug erhalten. Für sie gelten dieselben Voraussetzungen wie für andere Mitarbeitende.

Zählt der Sachbezug zur Minijob-Verdienstgrenze?

Ein steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug zusätzlich zum Gehalt zählt nicht zur Minijob-Verdienstgrenze. So sind 2026 monatlich 603 € Minijob-Gehalt plus ein geeigneter 50-€-Gutschein möglich.

Wird die Freigrenze bei Teilzeit oder Ausbildung gekürzt?

Die steuerliche Freigrenze selbst wird nicht nach Wochenstunden oder Ausbildungsstatus gekürzt. Berechtigte Personen können grundsätzlich bis zu 50 € im Monat nutzen.

Was ist der beste erste Schritt zur Einführung?

Starte mit einem gemeinsamen Beratungsgespräch. Wir besprechen, welche Gutscheine zu Deinem Team passen und welches Monatsbudget Du einsetzen möchtest. Gemeinsam planen wir Deinen Start mit Giver Choice.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Erläuterungen beziehen sich auf Deutschland und den angegebenen Stand. Hier kannst Du die gesetzlichen Grundlagen, amtlichen Hinweise und Informationen zur praktischen Abrechnung nachlesen.

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50 € Sachbezug. Monat für Monat wirksam.

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