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Aufmerksamkeiten einfach erklärt

Bis zu 60 € Aufmerksamkeit. Kleine Geste, große Wertschätzung.

Ein Geburtstag, eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes: Manche Momente verdienen eine persönliche Geste. Mit einer Aufmerksamkeit zeigst Du Deinen Mitarbeitenden, dass Du an sie denkst. Hier erfährst Du, wie daraus ein schönes Extra für Dein Team und ein sinnvoller Benefit für Dein Unternehmen wird.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wertschätzung wird persönlich: Geburtstag, Hochzeit oder die Geburt eines Kindes sind schöne Gelegenheiten für ein kleines Geschenk.
  • Bis zu 60 € brutto je Person und persönlichem Anlass können bei erfüllten Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.
  • Der monatliche 50-€-Sachbezug ist zusätzlich im selben Monat möglich, wenn auch dessen eigene Voraussetzungen erfüllt sind.

Was sind Aufmerksamkeiten an Mitarbeitende?

Aufmerksamkeiten sind kleine Sachgeschenke, die Du Mitarbeitenden zu einem besonderen persönlichen Ereignis schenkst. Ein Blumenstrauß zum Geburtstag, ein Buch zu einem persönlichen Meilenstein oder ein geeigneter Gutschein zur Hochzeit sind typische Beispiele.

Sind die Voraussetzungen erfüllt und beträgt der Gesamtwert höchstens 60 € brutto, zählt die Aufmerksamkeit steuerlich nicht zum Arbeitslohn. So kann die persönliche Geste ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben bei der beschenkten Person ankommen. Im Alltag spricht man deshalb oft von einem steuerfreien Mitarbeitergeschenk.

Du entscheidest, welcher Betrag zu Deinem Unternehmen passt. Auch ein 30-€-Gutschein oder ein Geschenk für 40 € kann viel Freude machen. Persönlich wird die Geste, wenn Du an den Anlass denkst und etwas auswählst, das der beschenkten Person gefällt.

Zum Nachlesen: BMF, LStH 2026 – R 19.6 und H 19.6: Aufmerksamkeiten und Gelegenheitsgeschenke · § 1 SvEV – Abgrenzung sozialversicherungspflichtiger Zuwendungen

Warum sich Aufmerksamkeiten für Dein Unternehmen lohnen

Wer zum Geburtstag gratuliert oder zur Hochzeit eine Freude macht, zeigt Wertschätzung ganz konkret. Eine kleine Aufmerksamkeit kann das Zugehörigkeitsgefühl stärken und zu einem Arbeitsumfeld beitragen, in dem sich Menschen gesehen fühlen.

Auch Dein Budget setzt Du sinnvoll ein: Ein begünstigter Gutschein über 60 € kommt mit 60 € Einkaufswert bei der beschenkten Person an. Von einer Geldprämie über 60 € brutto bleibt nach Abzügen meist weniger übrig; für Dich können zusätzlich Arbeitgeberbeiträge anfallen. Für ein persönliches Geschenk kann die Sachzuwendung deshalb mehr Wert aus demselben Geschenkbudget schaffen.

Zum Nachlesen: BMF, LStH 2026 – R 19.6 und H 19.6: Aufmerksamkeiten und Gelegenheitsgeschenke · § 1 SvEV – Abgrenzung sozialversicherungspflichtiger Zuwendungen

Zu welchen Anlässen kannst Du eine Aufmerksamkeit schenken?

Für die 60-€-Aufmerksamkeitsregel muss der Anlass die beschenkte Person persönlich betreffen. Das kleine Geschenk kann zu einem privaten Ereignis oder einem persönlichen Meilenstein im Beruf passen.

Diese persönlichen Anlässe passen

  • Geburtstag – jedes Jahr, auch ohne runde Zahl.
  • Hochzeit.
  • Geburt eines Kindes.
  • Persönliches Dienstjubiläum – mit einer kleinen Geste zum eigenen Jubiläum.
  • Bestandene Prüfung – als kleines Glückwunschgeschenk, nicht als vereinbarte Prüfungsprämie.

Das fällt nicht unter die Aufmerksamkeitsregel

  • Weihnachten und Ostern: Allgemeine Feiertage sind keine persönlichen Ereignisse.
  • Allgemeines Firmenjubiläum: Der Anlass betrifft das Unternehmen.
  • Regelmäßige Geschenke ohne persönlichen Anlass.
  • Leistungs-, Treue- oder vereinbarte Prüfungsprämien: Sie sind eine Vergütung, keine kleine persönliche Geste.

Zum Nachlesen: BMF, LStH 2026 – R 19.6 und H 19.6: Aufmerksamkeiten und Gelegenheitsgeschenke

Die Voraussetzungen einfach erklärt

Mit wenigen klaren Regeln lassen sich Aufmerksamkeiten gut planen. Prüfe sie vor der Bereitstellung und nutze für Dein Team einen einheitlichen Ablauf.

  • Ein echter persönlicher Anlass: Das Geschenk gehört zu einem konkreten Ereignis im Leben der beschenkten Person.
  • Eine Sachzuwendung: Du schenkst eine Sache oder einen geeigneten Gutschein. Bargeld, Überweisungen und die Erstattung eines privat gekauften Geschenks fallen nicht unter diese Regel.
  • Höchstens 60 € brutto: Alle Geschenke an dieselbe Person zum selben Anlass zählen zusammen, einschließlich enthaltener Umsatzsteuer.
  • Ein Extra zum Gehalt: Die Aufmerksamkeit ersetzt weder geschuldetes Gehalt noch eine vereinbarte Prämie.
  • Ein nachvollziehbarer Nachweis: Halte Person, Anlass, Ereignisdatum, Geschenk, Wert und Bereitstellungsdatum fest. Stelle das Geschenk zeitnah zum Anlass bereit.

Zum Nachlesen: BMF, LStH 2026 – R 19.6 und H 19.6: Aufmerksamkeiten und Gelegenheitsgeschenke · § 8 EStG – Sachzuwendungen, Bewertung und monatlicher Sachbezug · BMF, LStH 2026 – Gutscheine, Geldleistungen und Zufluss

60 € je Anlass: So planst Du innerhalb der Grenze

Die 60 € gelten für den gesamten Bruttowert je Person und Anlass. Genau 60 € liegen innerhalb der Grenze. Bei 60,01 € fällt dagegen das ganze Geschenk aus der Aufmerksamkeitsregel, nicht nur der zusätzliche Cent. Deshalb heißt es Freigrenze und nicht Freibetrag.

Geschenke verschiedener Abteilungen zum selben Anlass zählen zusammen. Eine Aufteilung oder eine Bereitstellung an unterschiedlichen Tagen schafft keinen neuen Anlass. Eine gemeinsame Übersicht hilft Dir, den Gesamtwert im Blick zu behalten.

Zum Nachlesen: BMF, LStH 2026 – R 19.6 und H 19.6: Aufmerksamkeiten und Gelegenheitsgeschenke

Mehrere besondere Momente im Jahr

Die Grenze gilt je persönlichem Anlass, nicht pro Jahr. Geburtstag und Hochzeit sind zwei eigenständige Ereignisse. Zu jedem kannst Du bei erfüllten Voraussetzungen ein Geschenk bis 60 € geben.

Die häufig genannte Empfehlung „dreimal im Jahr“ ist keine amtliche Steuergrenze. Als interne Budgetregel können drei Geschenke helfen, die Jahreskosten überschaubar zu planen. Für die steuerliche Behandlung zählt dagegen, dass jedes Geschenk einen eigenen echten persönlichen Anlass hat. Bei erfüllten Voraussetzungen können auch weitere Anlässe begünstigt sein – ebenso im selben Monat.

Zum Nachlesen: BMF, LStH 2026 – R 19.6 und H 19.6: Aufmerksamkeiten und Gelegenheitsgeschenke

Gutscheine: ein Geschenk, das zur Person passt

Mit einem Gutschein kann sich die beschenkte Person selbst etwas aussuchen: ein Buch, etwas fürs Zuhause oder eine kleine Auszeit. Du legst den Wert und die passende Auswahl fest; Dein Team entscheidet innerhalb dieser Auswahl, was Freude macht.

Zum Nachlesen: § 8 EStG – Sachzuwendungen, Bewertung und monatlicher Sachbezug · BMF, LStH 2026 – Gutscheine, Geldleistungen und Zufluss · § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG – zulässige Gutschein-Einsatzbereiche

60 € und 50 € im selben Monat kombinieren

Du kannst im selben Monat 60 € Aufmerksamkeit und 50 € monatlichen Sachbezug gewähren, wenn beide Leistungen ihre jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Eine begünstigte Aufmerksamkeit verbraucht die monatliche 50-€-Freigrenze nicht.

Im Geburtstagsmonat können ein geeigneter Monatsgutschein über 50 € und ein begünstigtes Geburtstagsgeschenk über 60 € zusammen 110 € steuer- und sozialabgabenfreien Wert schaffen. Beide Leistungen müssen ihre eigenen Voraussetzungen erfüllen und getrennt dokumentiert werden. Die 110 € sind keine gemeinsame, frei nutzbare Freigrenze.

Diese Trennung macht die Planung einfach: ein monatlicher Betrag für den Alltag und ein eigenes Geschenkbudget, wenn ein persönliches Ereignis ansteht.

Zum Nachlesen: BMF, LStH 2026 – R 19.6 und H 19.6: Aufmerksamkeiten und Gelegenheitsgeschenke · § 8 EStG – Sachzuwendungen, Bewertung und monatlicher Sachbezug · § 1 SvEV – Abgrenzung sozialversicherungspflichtiger Zuwendungen

Mehr zum 50-Euro-Sachbezug lesen

Budget planen und Nachweise einfach festhalten

Lege zuerst fest, welche Anlässe Du berücksichtigen möchtest und welcher Betrag zu Deinem Unternehmen passt. Planst Du für 20 berechtigte Mitarbeitende jeweils ein Geburtstagsgeschenk zu 60 €, ergibt das 1.200 € Geschenkbudget im Jahr.

Giver hilft Dir, die Dokumentation einfach zu halten. Mit Giver Choice wird die Aufmerksamkeit als geeigneter Gutschein bereitgestellt. Im Giver Portal hältst Du Mitarbeitende, Anlass, Ereignisdatum und Betrag gemeinsam fest. So ist die persönliche Zuwendung in Deiner Übersicht klar zugeordnet.

Giver bereitet die Aufmerksamkeitsbeträge getrennt vom monatlichen Sachbezug für die Abrechnung vor. Nach Deiner Freigabe kannst Du die Abrechnungsdaten herunterladen und an Dein Lohnbüro weitergeben. Bewahre Rechnung und Gutscheinbedingungen ergänzend zum Anlassnachweis auf; die endgültige Lohnbehandlung erfolgt im Lohnbüro.

Stelle den Gutschein zeitnah zum persönlichen Ereignis bereit. So bleibt der Zusammenhang für die beschenkte Person und die Abrechnung leicht nachvollziehbar.

Zum Nachlesen: BMF, LStH 2026 – R 19.6 und H 19.6: Aufmerksamkeiten und Gelegenheitsgeschenke · § 41 EStG – Lohnunterlagen · § 3 UStG – Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine

Aufmerksamkeiten mit Giver Choice einführen

Mit Giver Choice planst Du persönliche Geschenke einfach digital: Du verwaltest Anlässe und Beträge im Giver Portal, Dein Team sieht seine Leistungen in der Giver App.

Im Beratungsgespräch stimmen wir passende Gutscheine, Dein Budget und den Ablauf für Dein Team ab. So gelingt Dein Einstieg unkompliziert.

Zum Nachlesen: § 42e EStG – Anrufungsauskunft zur Lohnbehandlung

Giver Choice kennenlernen

Häufige Fragen zu 60-Euro-Aufmerksamkeiten

Klare Antworten, mit denen Du persönliche Geschenke für Dein Team einfach planen kannst.

Anlässe und Häufigkeit

Was ist eine 60-Euro-Aufmerksamkeit?

Eine Aufmerksamkeit ist ein persönliches Geschenk, mit dem Du Deinem Team zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zu einem anderen besonderen Anlass eine Freude machst. Ein Sachgeschenk oder geeigneter Gutschein bis 60 € brutto je Anlass kommt bei erfüllten Voraussetzungen ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben an.

Zählt der Geburtstag jedes Jahr als Anlass?

Ja. Der jährliche Geburtstag kann ein persönlicher Anlass sein; es muss kein runder Geburtstag sein.

Sind mehr als drei Aufmerksamkeiten im Jahr möglich?

Ja, wenn jeweils eigenständige echte persönliche Anlässe vorliegen. Die Regel legt keine feste Jahreszahl fest. Geburtstag, Hochzeit und die Geburt eines Kindes werden einzeln betrachtet. Anlässe lassen sich nicht beliebig erfinden, um daraus ein regelmäßiges Budget zu machen.

Sind zwei Aufmerksamkeiten im selben Monat möglich?

Ja, bei zwei unterschiedlichen persönlichen Ereignissen, etwa Geburtstag und Hochzeit. Für jeden Anlass gilt eine eigene 60-€-Grenze. Mehrere Geschenke zu demselben Ereignis zählen dagegen zusammen.

Ist Weihnachten ein persönlicher Anlass?

Nein. Weihnachten und Ostern sind allgemeine Feiertage. Für ein Geschenk zu diesen Anlässen kann Dein Lohnbüro einen anderen passenden Weg prüfen, etwa den monatlichen 50-€-Sachbezug, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und das entsprechende Budget noch verfügbar ist.

Zählt ein Firmenjubiläum als Anlass?

Das persönliche Dienstjubiläum ist ein schöner Anlass für ein kleines Geschenk, das unter die 60-€-Regel fallen kann. Ein allgemeines Firmenjubiläum betrifft das Unternehmen und zählt deshalb nicht als persönlicher Anlass.

Betrag und passende Geschenke

Sind genau 60 € erlaubt?

Ja. Ein Gesamtwert von genau 60 € brutto liegt innerhalb der Grenze. Zähle alle Geschenke an dieselbe Person zum selben Anlass zusammen.

Was passiert bei 60,01 €?

Bei mehr als 60 € ist das ganze Geschenk nicht mehr als Aufmerksamkeit steuerfrei – auch die ersten 60 € nicht. Bleibe deshalb mit dem Gesamtwert bei höchstens 60 €.

Muss der Arbeitgeber die vollen 60 € schenken?

Nein. Wähle einen Betrag, der zu Deinem Budget passt. Auch 25, 40 oder 50 € können bei erfüllten Voraussetzungen eine begünstigte persönliche Aufmerksamkeit sein.

Kann ich Blumen und einen Gutschein kombinieren?

Ja. Der gemeinsame Bruttowert muss zum selben Anlass innerhalb der 60 € bleiben. Blumen für 20 € und ein geeigneter Gutschein über 40 € ergeben zusammen 60 €.

Ist jeder Gutschein als Aufmerksamkeit geeignet?

Bei Giver Choice stimmen wir die Gutscheinauswahl auf Aufmerksamkeiten ab. Dafür wählen wir Gutscheine für Waren und Dienstleistungen, die die Anforderungen an Sachzuwendungen erfüllen. So bekommst Du eine passende Auswahl für Dein Team.

Kann ich die 60 € bar auszahlen oder überweisen?

Nein. Bargeld und Überweisungen sind Geldleistungen und fallen nicht unter die Aufmerksamkeitsregel. Schenke dafür eine Sache oder einen geeigneten Gutschein.

Muss der Gutschein am Geburtstag eingelöst werden?

Nein. Stelle den Gutschein zeitnah zum Anlass digital bereit und halte das Datum fest. Dein Team kann ihn später innerhalb seiner Gültigkeit und Bedingungen einlösen.

Budget, Abrechnung und Einführung

Sind zusätzlich 50 € Sachbezug möglich?

Ja. Eine begünstigte 60-€-Aufmerksamkeit und ein begünstigter monatlicher 50-€-Sachbezug können im selben Monat nebeneinander gewährt werden. Ihre jeweiligen Regeln und Nachweise bleiben getrennt.

Darf die Aufmerksamkeit Gehalt oder einen Bonus ersetzen?

Nein. Das persönliche Geschenk ist ein Extra. Kürze dafür keinen bestehenden Gehaltsanspruch und tausche keine vereinbarte Prämie dagegen ein. Eine Leistungsvergütung wird nicht allein durch den Namen „Geschenk“ zur Aufmerksamkeit.

Was kosten Aufmerksamkeiten den Arbeitgeber?

Die Grundlage ist der Geschenkwert. Bei einer begünstigten 60-€-Aufmerksamkeit fallen unter den genannten Voraussetzungen keine zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung an. Giver Choice kostet 2 € je Mitarbeiter und Monat zzgl. USt., ohne Einrichtungsgebühr. Gutscheinbeträge und gegebenenfalls weitere vereinbarte Kosten kommen hinzu. Die 2 € sind der monatliche Nutzungspreis, keine Gebühr je Geschenk.

Welche Nachweise brauche ich?

Giver hilft Dir, den Überblick zu behalten: Im Portal hältst Du fest, wer welchen Betrag zu welchem Anlass und Datum erhält. Bewahre dazu den Nachweis der Gutscheinbereitstellung, die Rechnung und die Gutscheinbedingungen auf. Die Abrechnungsdaten lädst Du nach Deiner Freigabe herunter und gibst sie an Dein Lohnbüro weiter.

Wie starte ich mit Giver Choice?

Im Beratungsgespräch klären wir passende Anlässe, Beträge und Gutscheine für Dein Team. Die Lohnbehandlung stimmst Du mit Deinem Lohnbüro ab. Gemeinsam planen wir die verfügbaren Leistungen und Deinen Start.

Quellen und weiterführende Informationen

Die Erläuterungen beziehen sich auf Deutschland und den angegebenen Stand. In den folgenden amtlichen Quellen findest Du die Regeln hinter den Beispielen.

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Mach besondere Momente für Dein Team spürbar.

Lerne Giver Choice kennen und plane mit uns Aufmerksamkeiten, die zu Deinem Team und Deinem Budget passen.

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