Giver LunchSo funktioniert’s

Einfach eingeführt.Jeden Tag genutzt.

So führst Du Giver Lunch im Unternehmen ein – und so nutzt Dein Team den Essenszuschuss.

Kolleginnen und Kollegen in einer gemeinsamen Mittagspause

Für Arbeitgeber

Vom Zuschuss bis zur Lohnabrechnung.

  1. Rahmen festlegen

    Du legst fest, welche berechtigten Mitarbeitenden den Essenszuschuss erhalten und welches Budget gilt.

  2. Dein Team einladen

    Die eingeladenen Mitarbeitenden aktivieren ihren Zugang zur Giver App und sehen ihre zugewiesenen Benefits.

  3. Belege prüfen lassen

    Giver prüft die eingereichten Belege. Offene Fälle und Freigaben bleiben nachvollziehbar.

  4. Abrechnung freigeben

    Du gibst die monatlichen Daten frei, lädst den Export herunter und leitest ihn an Dein Lohnbüro weiter. Freigegebene Zuschüsse werden im Folgemonat über die Lohnabrechnung erstattet.

Giver bereitet vor. Dein Lohnbüro rechnet ab.

Für Mitarbeitende

Dein Mittagessen.Ein Zuschuss von Deinem Arbeitgeber.

  1. Mahlzeit kaufen

    Du kaufst und bezahlst Deine Mahlzeit am geeigneten Arbeitstag.

  2. Beleg einreichen

    Fotografiere den Beleg und reiche ihn über die Giver App ein. Dort siehst Du den Bearbeitungsstatus.

  3. Erstattung erhalten

    Nach Prüfung und Freigabe erhältst Du den Zuschuss mit der Lohnabrechnung im Folgemonat.

Dein Arbeitgeber legt fest, welcher Zuschuss für Dich gilt.

Was für die Nutzung wichtig ist.

  • Geeignete Mahlzeit am tatsächlichen Arbeitstag
  • Lesbarer und vollständiger Beleg
  • Einreichungsfrist Deines Unternehmens beachten

Die genauen Bedingungen und die steuerliche Behandlung klärst Du als Arbeitgeber vor dem Start mit Deiner Lohnabrechnung.

FAQ

Fragen zuGiver Lunch?

Die wichtigsten Antworten für Deinen Start.

Beratung anfragen
Welche Mahlzeiten und Belege zählen?

Mittag- oder Abendessen müssen zum unmittelbaren Verzehr an einem tatsächlichen Arbeitstag geeignet sein. Ein ausreichender, lesbarer Beleg muss den Kauf nachweisen. Vorratskäufe und Artikel ohne Mahlzeitenbezug zählen nicht; die vereinbarten Regeln und der Einzelfall sind maßgeblich.

Was gilt im Homeoffice?

Der Arbeitsort schließt eine geeignete Mahlzeit nicht allein aus. Arbeitstags-, Mahlzeiten- und Beleganforderungen gelten weiterhin; die vereinbarten Bedingungen Deines Arbeitgebers bestimmen den Zuschuss.

Was passiert bei unklaren oder abgelehnten Belegen?

Giver prüft unklare Fälle. Ist eine Arbeitgeberentscheidung erforderlich, wird der Fall an den Arbeitgeber weitergegeben. Den Status siehst Du in der App. Nur freigegebene Belege fließen in die Abrechnungsdaten ein; die Einreichung allein ist noch keine Zahlungsfreigabe.

Welche Einreichungsfristen gelten?

Es gelten die vereinbarten Einreichungsfristen und Abrechnungsschlüsse Deines Unternehmens. Kläre sie vor dem Start; verspätete oder noch offene Belege können in eine spätere Abrechnungsperiode fallen.

Wie werden Zuschüsse in der Lohnabrechnung berücksichtigt?

Giver bereitet monatliche Daten zu freigegebenen Belegen vor. Der Arbeitgeber gibt den Export frei, lädt ihn herunter und leitet ihn an Lohnbüro oder Steuerberatung weiter. Dort erfolgen Erstattung und die zutreffende Lohnbehandlung.

Welche steuerlichen Voraussetzungen gelten?

Maßgeblich sind unter anderem eine geeignete Mahlzeit am tatsächlichen Arbeitstag, ein ausreichender Nachweis und die geltenden Betragsgrenzen. Eigenanteil und gewähltes Modell beeinflussen die Bewertung. 7,67 € sind nicht pauschal steuerfrei. Als Arbeitgeber stimmst Du die konkrete Behandlung mit Deinem Lohnbüro oder Deiner Steuerberatung ab.